fbpx
Für Erzieher Große Wissensdatenbank Praxisorientierte Inhalte Schnell und einfach informieren

Arbeitszeit

Die gesetzliche Arbeitszeit von Berufskraftfahrern

Ein Leitfaden mit allen wichtigen Informationen zu der Arbeitszeit von Berufskraftfahrern

Erfahre alle wichtigen Details zur gesetzlichen Arbeitszeit von Berufskraftfahrern, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen und deinen Arbeitsalltag effizient zu gestalten.

  • Berufskraftfahrer dürfen maximal 9 Stunden pro Tag fahren, an zwei Tagen pro Woche bis zu 10 Stunden.
  • Die maximale wöchentliche Lenkzeit beträgt 56 Stunden, mit einer Höchstgrenze von 90 Stunden innerhalb von zwei Wochen.
  • Die wöchentliche Gesamtarbeitszeit, die auch andere Tätigkeiten wie Be- und Entladen umfasst, darf 60 Stunden nicht überschreiten.
  • Nach 4,5 Stunden Fahrzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden.
  • Berufskraftfahrer müssen eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten, die auf 9 Stunden reduziert werden kann, wenn der Ausgleich in den Folgetagen erfolgt.
  • Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten sowie Manipulationen am Fahrtenschreiber können zu Bußgeldern von bis zu 15.000 € für den Fahrer und 30.000 € für das Unternehmen führen.

Was zählt zur Arbeitszeit eines Berufskraftfahrers?

Zur Arbeitszeit eines Berufskraftfahrers zählt mehr als nur die Zeit, die hinter dem Steuer verbracht wird. Sie umfasst alle Tätigkeiten, die zur Erfüllung des Berufs notwendig sind. Das bedeutet, neben den reinen Lenkzeiten gehören auch das Be- und Entladen des Lkw, die Sicherung der Ladung sowie Wartezeiten dazu, beispielsweise an Frachtstationen oder bei Zollkontrollen, wenn diese Wartezeiten nicht als Ruhezeit definiert sind. Zudem zählen administrative Aufgaben wie das Ausfüllen von Frachtpapieren, die Planung der Route und die tägliche Überprüfung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zur Arbeitszeit. Auch das Durchführen kleinerer Wartungsarbeiten oder Reparaturen, die Kontrolle der Fahrzeugtechnik und das Tanken sind Teil der Arbeitszeit. Bereitschaftszeiten, in denen der Fahrer sich auf seinen nächsten Einsatz vorbereitet oder auf Anweisungen wartet, werden ebenfalls als Arbeitszeit betrachtet. All diese Tätigkeiten sind wichtig, um die Transportkette effizient und sicher zu gestalten. Diese umfassende Definition der Arbeitszeit zeigt, dass Berufskraftfahrer mehr leisten als nur zu fahren – sie sind Planer, Logistiker und Sicherheitsbeauftragte. Eine ordnungsgemäße Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften ist essenziell, um die Sicherheit der Fahrer und der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Wie viele Stunden darf ein Berufskraftfahrer pro Tag arbeiten?

Ein Berufskraftfahrer darf pro Tag grundsätzlich bis zu 9 Stunden hinter dem Steuer sitzen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, diese Lenkzeit bis zu zweimal pro Woche auf 10 Stunden zu verlängern. Es handelt sich hierbei jedoch ausschließlich um die Lenkzeit, also die Zeit, in der der Lkw tatsächlich bewegt wird. Die tägliche Arbeitszeit ist im Gegensatz dazu umfassender und beinhaltet neben der Lenkzeit auch andere Tätigkeiten, wie etwa das Be- und Entladen des Fahrzeugs, administrative Aufgaben und Wartezeiten. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, sind Pausenregelungen zwingend einzuhalten: Nach 4,5 Stunden ununterbrochener Lenkzeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten vorgeschrieben. Diese Pause kann entweder am Stück genommen oder in zwei Abschnitte unterteilt werden – zum Beispiel in 15 Minuten und anschließend 30 Minuten. Darüber hinaus darf die gesamte Arbeitszeit eines Berufskraftfahrers, einschließlich aller Tätigkeiten und Lenkzeiten, in der Regel nicht mehr als 13 bis 15 Stunden pro Tag betragen. Die Einhaltung dieser Arbeits- und Pausenregelungen ist entscheidend, um die Ermüdung der Fahrer zu minimieren und die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.

Wie lange darf ein Berufskraftfahrer pro Woche arbeiten?

Die wöchentliche Lenkzeit eines Berufskraftfahrers ist auf maximal 56 Stunden begrenzt. Diese 56 Stunden dürfen nicht beliebig überschritten werden, auch wenn die tägliche Lenkzeitregelung theoretisch mehr Fahrzeit zulassen würde. Zusätzlich gilt eine Beschränkung für die Lenkzeit innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen: Diese darf nicht mehr als 90 Stunden betragen. Das bedeutet, dass eine intensive Woche von 56 Stunden durch eine darauffolgende kürzere Woche ausgeglichen werden muss, um diese Vorgabe einzuhalten. Neben der Lenkzeit gibt es auch eine Begrenzung der gesamten Arbeitszeit, die alle Tätigkeiten umfasst – wie etwa Wartezeiten, Be- und Entladearbeiten und administrative Aufgaben. Laut EU-Richtlinie darf die wöchentliche Gesamtarbeitszeit eines Berufskraftfahrers 60 Stunden nicht überschreiten, wobei der Durchschnitt innerhalb von vier Monaten bei maximal 48 Stunden pro Woche liegen muss. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Berufskraftfahrer ausreichende Ruhephasen haben und nicht unter übermäßiger Belastung arbeiten, was die Sicherheit gefährden könnte. Regelmäßige Ruhezeiten von mindestens 45 Stunden pro Woche tragen dazu bei, dass Fahrer sich erholen können, was letztlich sowohl ihrer Gesundheit als auch der Sicherheit im Straßenverkehr zugutekommt.

Hier ist eine Tabelle mit den offiziellen Arbeitszeiten von Berufskraftfahrern

Die Arbeitszeiten von Berufskraftfahrern sind in Europa durch strenge Vorschriften geregelt, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten und die Gesundheit der Fahrer zu schützen. Diese Vorschriften legen klare Grenzen für die tägliche und wöchentliche Lenkzeit sowie die erforderlichen Ruhezeiten fest. Berufskraftfahrer dürfen täglich maximal 9 Stunden am Steuer verbringen. An zwei Tagen pro Woche kann diese Lenkzeit auf 10 Stunden verlängert werden. Auf Wochenbasis darf die Lenkzeit jedoch 56 Stunden nicht überschreiten, und in einem Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Wochen sind maximal 90 Stunden erlaubt. Diese Regelung stellt sicher, dass Fahrer nicht übermüdet sind und dennoch flexibel bleiben. Neben den Lenkzeiten spielen auch die Ruhezeiten eine zentrale Rolle. Fahrer müssen innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einlegen. In Ausnahmefällen kann diese Ruhezeit auf 9 Stunden reduziert werden, allerdings darf dies nicht öfter als dreimal pro Woche geschehen. Auch wöchentliche Ruhezeiten sind vorgeschrieben: Mindestens 45 Stunden sollten am Stück zur Erholung eingeplant werden. Diese Ruhezeit kann auf 24 Stunden reduziert werden, solange die verkürzte Zeit in der folgenden Woche ausgeglichen wird. Zusätzlich müssen Fahrer nach 4,5 Stunden ununterbrochener Fahrt eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Diese Pause kann in zwei Teile aufgeteilt werden, wobei die erste Pause mindestens 15 Minuten und die zweite mindestens 30 Minuten dauern muss. Diese Regeln sind unerlässlich, um die Fahrsicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern.

Übersicht der Arbeitszeiten (Stand 2024):

Berufskraftfahrer Arbeitszeit Tabelle
Berufskraftfahrer Arbeitszeit Tabelle
Lkw-Fahrer

übersicht

Das sind die Arbeitszeiten von Berufskraftfahrern:

  • Maximale tägliche Lenkzeit: Berufskraftfahrer dürfen maximal 9 Stunden pro Tag fahren, 10 Stunden an zwei Tagen pro Woche.
  • Wöchentliche Höchstgrenze: Die maximale Lenkzeit darf 56 Stunden pro Woche nicht überschreiten, während die Gesamtarbeitszeit (inklusive Be- und Entladen, Wartungen und anderen Tätigkeiten) auf bis zu 60 Stunden pro Woche ausgedehnt werden kann.
  • Zwei-Wochen-Regelung: Innerhalb von zwei Wochen darf die Lenkzeit 90 Stunden nicht überschreiten.
  • Tägliche Arbeitszeit: Neben der Lenkzeit zählen Be- und Entladungen, Wartungen und administrative Tätigkeiten zur Arbeitszeit.
  • Bereitschaftszeiten: Zeiten, in denen der Fahrer auf Anweisungen wartet (z. B. bei Fähren), zählen als Bereitschaft.
  • Ruhezeiten: Fahrer müssen nach 4,5 Stunden Fahrt mindestens 45 Minuten Pause machen.

BESONDERHEITEN

Diese Besonderheiten musst du beachten:

  • Fahrtenschreiberpflicht: Alle Aktivitäten des Fahrers müssen elektronisch aufgezeichnet werden.
  • Saisonale Schwankungen: Bei bestimmten Gütern, z. B. landwirtschaftlichen Produkten, gelten oft besondere Regelungen.
  • Gefahrguttransporte: Erfordern zusätzliche Qualifikationen und besondere Ruhezeiten.
  • Grenzüberschreitende Fahrten: Lkw-Fahrer müssen unterschiedliche nationale Vorschriften beachten, z. B. in der Schweiz.
  • Wetterbedingte Ausnahmen: Bei extremen Wetterbedingungen dürfen gesetzliche Lenkzeiten überschritten werden.
  • Nachtarbeit: Arbeiten in der Nachtzeit von 00:00 bis 06:00 Uhr unterliegen besonderen Regelungen.
Lkw-Fahrer
Lkw-Fahrer

Bußgelder

Diese Bußgelder gibt es für Berufskraftfahrer bei Nichtbeachtung:

Wird die maximale tägliche Lenkzeit von 9 Stunden überschritten, drohen Bußgelder ab 30 Euro je Stunde Überschreitung.

Für das Nichteinhalten der vorgeschriebenen Ruhezeiten müssen Berufskraftfahrer mit Strafen von bis zu 120 Euro rechnen.

Wird die erforderliche Pause nach 4,5 Stunden Fahrzeit nicht eingehalten, können Bußgelder von 60 Euro verhängt werden.

Bei absichtlicher Manipulation des digitalen Fahrtenschreibers drohen Strafen bis zu 15.000 Euro.

Für Fahrten an Sonntagen ohne Ausnahmegenehmigung werden Bußgelder von 570 Euro erhoben.

Eine Überladung des Lkw führt zu Bußgeldern ab 80 Euro, je nach Überlastung.

Auch Unternehmen haften und können mit Strafen bis zu 30.000 Euro belegt werden, wenn sie gegen die Vorschriften verstoßen.

Allgemeine Fragen zu den Arbeitszeiten von Berufskraftfahrern

Hier findest du einige gängige Fragen rund um die Arbeitszeiten von Berufskraftfahrern.

Finde deinen Traumjob als Berufskraftfahrer

Haben wir dich neugierig gemacht?
Gerne beraten wir dich persönlich.

Weitere Themen

Wir unterstützen dich mit Wissen zu verschiedensten Themen, die für Berufskraftfahrer relevant sind. Im Folgenden siehst du einen Auszug relevanter Themen, zu denen wir Informationen bereitstellen.

Finde deinen Traumjob als Berufskraftfahrer

Haben wir dich neugierig gemacht?
Gerne beraten wir dich persönlich.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Lerne mehr über unser Angebot für Bewerber:innen.