Arbeitszeit
Zur Arbeitszeit eines Lkw-Fahrers zählen nicht nur die reinen Lenkzeiten, sondern auch viele andere Tätigkeiten. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) umfasst die Arbeitszeit alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Transport anfallen. Dazu gehören das Be- und Entladen des Fahrzeugs, die Ladungssicherung, administrative Tätigkeiten wie das Ausfüllen von Frachtpapieren, sowie Pausen und Wartezeiten, wenn sie im betrieblichen Zusammenhang stehen. Ebenso zählt die Zeit für die Fahrzeugkontrolle, also die tägliche Überprüfung des Lkws vor Fahrtantritt, zur Arbeitszeit. Nicht zur Arbeitszeit gehören Ruhezeiten und die sogenannten Bereitschaftszeiten. Diese fallen an, wenn der Fahrer in der Kabine oder auf dem Beifahrersitz warten muss, etwa bei einer Fährenüberfahrt oder an der Grenze. Solche Zeiten dürfen im Fahrtenschreiber als „andere Tätigkeiten“ gekennzeichnet werden. Wichtig ist, dass der Fahrer die maximal zulässigen Lenk- und Ruhezeiten gemäß der EU-Verordnung 561/2006 einhält, um Übermüdung zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Verstöße gegen diese Regeln können zu hohen Geldstrafen und Fahrverboten führen, was für das Unternehmen und den Fahrer schwerwiegende Folgen haben kann.
Lkw-Fahrer dürfen gemäß der EU-Verordnung 561/2006 maximal 9 Stunden pro Tag fahren. An zwei Tagen pro Woche ist eine Verlängerung der täglichen Lenkzeit auf 10 Stunden erlaubt, was maximale Flexibilität bei längeren Strecken bietet. Doch die Lenkzeit allein bestimmt nicht die gesamte Arbeitszeit, denn Tätigkeiten wie Be- und Entladen, Pausen oder Wartezeiten gehören ebenfalls dazu. Daher liegt die Arbeitszeit eines Lkw-Fahrers in der Regel deutlich höher als die reine Lenkzeit. Die maximal zulässige Gesamtarbeitszeit, einschließlich Pausen und anderer Tätigkeiten, richtet sich nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das eine tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden vorsieht. Dabei müssen Fahrer nach spätestens 6 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen, die sich auf 45 Minuten erhöht, wenn sie länger als 9 Stunden arbeiten. Dies dient der Verkehrssicherheit und der Erholung des Fahrers. Wird gegen diese Bestimmungen verstoßen, drohen nicht nur dem Fahrer, sondern auch dem Arbeitgeber empfindliche Geldbußen. Moderne Lkw sind oft mit digitalen Fahrtenschreibern ausgestattet, die die Einhaltung dieser Vorschriften automatisch überwachen und dokumentieren. So kann sowohl der Fahrer als auch die Spedition sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Gemäß der EU-Verordnung 561/2006 dürfen Lkw-Fahrer wöchentlich maximal 56 Stunden fahren. Diese Lenkzeit darf jedoch nicht regelmäßig überschritten werden. Innerhalb eines zweiwöchigen Zeitraums darf die gesamte Lenkzeit höchstens 90 Stunden betragen. Das bedeutet, dass ein Fahrer in der ersten Woche bis zu 56 Stunden am Steuer sitzen kann, in der folgenden Woche jedoch nur maximal 34 Stunden. Diese Regel soll sicherstellen, dass Fahrer ausreichend Erholung haben und die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt. Neben den Lenkzeiten regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auch die wöchentliche Gesamtarbeitszeit. Diese beträgt maximal 48 Stunden, kann jedoch auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, sofern innerhalb von sechs Monaten ein Durchschnitt von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird. Wichtig ist zudem die Einhaltung der Ruhezeiten. Nach einer Arbeitswoche von 6 Tagen muss ein Fahrer eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden einlegen. Diese kann auf 24 Stunden reduziert werden, muss jedoch in den folgenden Wochen durch eine längere Ruhephase ausgeglichen werden. Durch diese Vorschriften wird sichergestellt, dass die Fahrer genügend Ruhe erhalten, um sowohl ihre Gesundheit als auch die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Verstöße gegen die Regelungen können zu empfindlichen Strafen für Fahrer und Unternehmen führen.
Übersicht der Arbeitszeiten (Stand 2024):
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BESONDERHEITEN
Bußgelder
Hier findest du einige gängige Fragen rund um die Arbeitszeiten von Lkw-Fahrern.
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